AT-Thurner Bau GmbH – Compliance Leitfaden

Verhaltenskodex (Code of Conduct)

Vorwort der Geschäftsführung

Sehr geehrte Damen und Herren!

AT-Thurner Bau GmbH ist ein familiengeführtes Bauunternehmen mit Sitz in Imst/Tirol. Mit
unserem engagierten Team von Fachkräften, Mitarbeitern und verlässlichen Partnern haben
wir uns als eine maßgebliche Kraft in der regionalen Baubranche etabliert. Seit unserer
Gründung im Jahr 1982 ist es unsere Aufgabe, die uns anvertrauten Projekte – von
individuellem Wohnbau bis hin zu groß angelegten gewerblichen und öffentlichen Bauten –
ästhetisch ansprechend, nachhaltig und zukunftsfähig zu realisieren. Die hohe Qualität unserer
Leistungen und die tiefe Verpflichtung zur Kundenzufriedenheit zeichnet uns aus.

Unser Schlüsselrezept, damit unser Familienunternehmen auch in Zukunft für qualitativ
hochwertige Arbeit und stabile Arbeitsplätze für unsere rund 280 Mitarbeiter sorgen kann,
liegt in der Bereitschaft, den kommenden Herausforderungen konstruktiv entgegenzusehen.
In Zeiten des technologischen und ökologischen Wandels ist es wichtig, innovationsoffen zu
bleiben, ohne dabei unsere Kernwerte wie Fairness, Respekt und Integrität sowohl innerhalb
unseres Unternehmens als auch gegenüber Auftraggebern und anderen Mitbewerbern zu
vernachlässigen. Zum guten unternehmerischen und beruflichen Alltag gehört die Einhaltung
der rechtlichen Rahmenbedingungen und ethischen Standards durch unsere
Unternehmensangehörigen. Denn nur auf dieser Grundlage können wir als Bauunternehmen
eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft mitgestalten.

Um unseren eigenen Anspruch an rechtskonformes, ethisches und moralisches Verhalten zu
unterstreichen, haben wir den vorliegenden Verhaltenskodex (Code of Conduct) erarbeitet,
welcher der zentrale Dreh- und Angelpunkt unseres Compliance-Management-Systems
darstellt. Die Einhaltung der darin enthaltenen Grundsätze gilt für alle Betriebsangehörigen
bei AT-Thurner Bau, von der Geschäftsführung bis zu den einzelnen Mitarbeitern. Unser
Verhalten in unserer alltäglichen Arbeit beeinflusst die Reputation unseres Unternehmens.
Deshalb ist jeder Einzelne bei AT-Thurner Bau gefordert, die im Verhaltenskodex abgebildeten
Grundsätze zu berücksichtigen, damit wir unseren gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg
weiterhin auf stabile Standbeine stellen können.

Die Geschäftsführung von AT-Thurner Bau GmbH

Baumeister Ing. Josef Huber Andrea Huber-Thurner Lukas Huber, MSc

Unsere Grundsätze

Unser Verhaltenskodex gilt ohne jegliche Ausnahme für alle bestehenden und zukünftigen
Mitarbeiter von AT-Thurner Bau. Der Kodex dient als Richtschnur für unser Verhalten im
unternehmerischen und beruflichen Kontext und versinnbildlicht die Werte, für die unser
Unternehmen steht.

Unser Verhaltenskodex richtet sich ferner auch an unsere Subunternehmer, Lieferanten und
Dienstleister. Dadurch wollen wir unseren Beitrag für rechtskonformes, ethisches und
moralisches Verhalten in der gesamten Lieferkette leisten.

Im Folgenden erläutern wir, welche Prinzipien uns beim guten unternehmerischen und
beruflichen Alltag leiten.

Gesetzestreue

Wir handeln nach ethischen Grundsätzen und halten die geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und Richtlinien ein. Die geltenden Gesetze, Normen und Gepflogenheiten aller
Länder, in denen wir tätig sind, werden respektiert und sind bei allen geschäftlichen
Transaktionen und Entscheidungen strikt eingehalten.

Entscheidend für die Gesetzestreue auf allen Ebenen unseres Unternehmens sind die Kenntnis
der gesetzlichen Verpflichtungen. Als Unternehmensleitung stellen wir entsprechende
Richtlinien, Schulungen und leicht verständliche Schulungsmaterialien bereit, um unsere
Unternehmensangehörige – unabhängig von ihrer Position – zu sensibilisieren. Umgekehrt
erwarten wir von unseren Mitarbeitern, dass sie sich mit den in ihrem Verantwortungsbereich
geltenden Gesetzen vertraut zu machen.

Die Gesetzestreue unserer Mitarbeiter in unserer Unternehmenskultur ist verpflichtend.

Rechtliche Regelverstöße können massive, oftmals kaum vorhersehbare negative Folgen für
unser Unternehmen haben. Das gilt nicht nur für beträchtliche Straf- und Bußgeldzahlungen
oder Schadensersatzleistungen wegen rechtlichen Fehlverhaltens, sondern auch der Verlust
unserer hart erarbeiteten Unternehmensreputation, die auch gewichtige negative
wirtschaftliche Konsequenzen für unbeteiligte Unternehmensangehörigen haben kann.

Doch nicht nur das Unternehmen wird bei rechtwidrigem Verhalten in Mitleidenschaft
gezogen, sondern auch der jeweilige Täter selbst – seine persönliche Integrität und sein Ruf,
aber auch sein persönliches, familiäres und finanzielles Umfeld kann erhebliche Nachteile
erleiden. Selbst kurzfristige Vorteile aus rechtswidrigen Verhalten können langfristige und
schwere Nachteile nach sich ziehen, die in keinem Verhältnis zum erlangten Vorteil stehen.

Der Erfolg unseres Unternehmens gründet auf letztlich auf Gesetzestreue, Verlässlichkeit und
Bewusstsein für die enorme Verantwortung für die Belegschaft, für die Partner und für die
Kunden.

Deshalb wird strafrechtswidriges Verhalten in unserem Geschäftsverkehr nicht toleriert.

Entsprechend unserer Zero-Tolerance-Policy werden in Fällen der Verletzung gesetzlicher
Verpflichtungen bzw. interner Richtlinien zu rechtskonformen, moralischen und ethischen
Normen Konsequenzen gezogen. Dies reicht bei Disziplinarmaßnahmen von Verwarnungen bis
zur Entlassung, aber auch strafrechtliche Anzeigen sind möglich. Wer unserem Unternehmen
durch (straf-)rechtswidriges Verhalten Schaden zufügt, wird sich dafür verantworten müssen.

Geschäftskonformes Verhalten hängt jedoch nicht allein von der Einhaltung strafrechtlicher
Normen ab – es ist auch der „gesunde Menschenverstand“, der Richtschnur für unser
unternehmerisches Handeln darstellt. Sollten Zweifel bestehen, stehen in unserem
Unternehmen die jeweiligen Vorgesetzten, aber auch die Ansprechpartner im Unternehmen
selbst bzw. allenfalls auch externe Berater zur Verfügung. Ein konstruktiver Umgang in
Zweifelsfällen gehört zu unserer Unternehmenskultur – wir klären im Zweifelsfall die Fragen
durch Dialog ab, bevor Schäden entstehen.

Keine Korruption oder Bestechung

Korruption und Bestechung sind die Gewährung von Geld oder anderen finanziellen Vorteilen
zur Beeinflussung von Entscheidungen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir uns auf
solche Praktiken nicht einlassen. Als Tiroler Bauunternehmen sind wir der Qualität unserer
Leistungen, der Einhaltung von Verträgen und Terminen, den wettbewerbsfähigen und fairen
Preisen sowie der Zuverlässigkeit und Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
verpflichtet. Korruption vergiftet die Dienstleistungsqualität, die Kunden und Partner zu Recht

erwarten, denn Korruption und Bestechung führen dazu, dass die innovativsten und qualitativ
besten Unternehmen keine Chance haben. Letztlich beeinträchtigt Korruption nicht nur den
Wettbewerb, sondern es leiden auch alle an einem Bauprojekt Beteiligten darunter: Die Preise
sind zu hoch, die Qualität der Leistungen ist mangelhaft bzw. es fehlt das Engagement für eine
innovative und kundenorientierte Kultur. Dementsprechend setzen wir uns für einen fairen
Wettbewerb ein und lehnen Bestechung und Korruption, die den Wettbewerb verzerren, strikt
ab.

Deshalb darf kein Beauftragter und kein Mitarbeiter von AT-Thurner Bau unseren
bestehenden oder zukünftigen Geschäftspartnern unzulässige Vorteile oder
Vergünstigungen in direkter oder indirekter Weise verschaffen bzw. einfordern, wenn
dadurch geschäftliche Transaktionen in unzulässiger Weise beeinflusst werden sollen – oder
dadurch auch nur ein derartiger Eindruck entstehen könnte.

Als Unternehmensleitung sorgen wir für Schulungen, Sensibilisierungen und
Nachschlagewerke, um unsere Mitarbeiter zu informieren und Resilienzen zu schaffen. Als
erste Richtschnur gilt auch hier wieder der „gesunde Menschenverstand“ – die Kontrollfrage
lautet: „Wäre es Dir oder Deinem Partner unangenehm, wenn Dritte von der Vergabe oder
Annahme von Vorteilen Kenntnis nehmen würden?“ Falls es in konkreten Fällen Zweifel gibt,
soll das Gespräch mit unseren Vorgesetzten oder Leitungspersonen gesucht werden.

Unter das Verbot von Korruption bzw. Bestechung fallen beispielsweise:
• Zahlungen an Beamte, öffentliche Bedienstete oder Amtsträger, welche dazu
angedacht sind, deren Leistungen zu beschleunigen, Entscheidungsprozesse zu
„optimieren“ oder in eine gewisse Richtung herbeizuführen.
• Die Gewährung von persönlichen geldwerten Vorteilen oder Hingabe von Geld an
Verantwortliche eines potentiellen Kunden oder Geschäftspartners zur Beeinflussung
der Auftragsvergabe.
• Die Annahme oder Gewährung von Geschenken, Bewirtungen oder
Veranstaltungseinladungen, die unangemessen großzügig sind bzw. nicht der
allgemeinen Geschäftspraxis nach den lokalen Regelungen und Gepflogen
entsprechen.
• Das Gewähren oder Annehmen von Rabatten zur Verwendung im privaten Bereich,
wenn diese auch nicht anderen Mitarbeitern des Unternehmens gewährt würden.

Durch unsere strenge Anti-Korruptionshaltung bewahren wir nicht nur unser Unternehmen
vor rufschädlichen Auswirkungen, sondern sichern damit in nachhaltiger Weise die
Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter.

Schutz unseres Unternehmens

Unser Unternehmen stellt beträchtliche Betriebsmittel bereit, die wir alle sorgfältig und ihrem
Zweck entsprechend verwenden. Umgekehrt schützen wir die Vermögenswerte unseres
Unternehmens vor Diebstahl, Verschwendung, unüblicher Abnützung oder Schaden infolge
von Unachtsamkeit.

Unsere Mitarbeiter sind die Lebensader unseres Unternehmens. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben
stellen wir deshalb Betriebsmittel zur Verfügung, die Ihnen anvertraut sind. Die Betriebsmittel
dürfen grundsätzlich nur für berufliche Zwecke genutzt werden – für eine private Nutzung
muss eine Genehmigung beim Vorgesetzten eingeholt werden. Damit wollen wir sicherstellen,
dass wir bei der Erledigung unserer Aufgaben stets mit notwendigen, zuverlässigen und
funktionierenden Werkzeugen, Maschinen und Equipment ausgerüstet sind.

Vermögens- oder Eigentumsdelikte werden ebenso nicht toleriert wie die Begehung anderer
vorsätzlicher Straftaten in unserem Unternehmenskontext – denn solche Straftaten haben
einen nachhaltigen Vertrauensverlust zur Folge und sind deshalb nicht akzeptabel.

Deshalb erwarten wir von unseren Unternehmensangehörigen, dass sie
• Betriebsmittel ohne Genehmigung nicht an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich
überlassen
• Betriebsmittel nicht zur Erzielung von Einkünften („Pfusch“) verwenden
• Betriebsmittel ohne Genehmigung nicht außerbetrieblich bzw. für private Zwecke
nicht über das unbedingt notwendige Ausmaß (auch außerhalb der gewöhnlichen
Arbeitszeiten) verwenden.

Wenn wir Zweifel haben, klären wir dies ab, bevor etwas passiert. In unserem Unternehmen
etablieren wir daher eine offene Gesprächskultur, um Konflikte bereits im Vorhinein zu
bereinigen.

Fairer Wettbewerb

Wir verstehen die Bedeutung fairer Wettbewerbsregeln für eine gesunde Marktökonomie und
für den Schutz der Verbraucher: Ein fairer Wettbewerb fördert Innovation und trägt zur
Qualität unserer Dienstleistungen rund um die Realisierung von Bauvorhaben bei. Es ist für
uns selbstverständlich, dass wir mit Kunden, Subunternehmern, Lieferanten und
Mitbewerbern ehrlich und respektvoll umgehen. Durch die Einhaltung der Regeln zum fairen
Wettbewerb halten wir uns an transparente und ehrliche Geschäftspraktiken, die das
Vertrauen unserer Kunden in unser Unternehmen stärkt.

Deshalb sind unlautere Geschäftspraktiken wie Irreführung der Kunden in Bezug auf Qualität
oder Verfügbarkeit, abwertende Bemerkungen über Mitbewerber und dergleichen zu
unterlassen. Verboten sind Absprachen von Preisen und sonstige illegale Verhaltensweisen,
welche letztlich eine Einschränkung, Verfälschung oder Veränderung des freien
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Uns ist bewusst, dass die Wettbewerbsregeln umfangreich und komplex sind – es finden sich
Bestimmungen darüber im Kartellgesetz, in den Gesetzen gegen den unlauteren Wettbewerb
sowie weiteren zahlreichen Vergabegesetzen. Damit in unserem Unternehmen die rechtlichen
Regeln zum fairen Wettbewerb eingehalten werden können, werden wir Schulungen und
Sensibilisierungsmaßnahmen, aber auch Nachschlagewerke zur Verfügung stellen.

Wir empfehlen insbesondere das Nachschlagewerk „Kartellrecht & Compliance“, das die BWB
gemeinsam mit der WKO veröffentlicht hat und verweisen auf diese Erstinformation:
https://www.wko.at/oe/news/broschuere–kartellrecht-und-compliance.pdf

Uns ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter von AT-Thurner Bau die Wettbewerbsregeln einhalten.
Denn die Verletzung solcher Bestimmungen können nicht nur persönliche strafrechtliche
Konsequenzen für die betreffende Person haben (z.B. § 168b StGB in Bezug auf
wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren), sondern können existentiell
bedrohliche Geldbußen für Unternehmen nach sich ziehen, die zudem zu dessen Ausschluss
von der Teilnahme an der Vergabe öffentlicher Aufträge führen kann.

Deshalb werden Verletzungen der Wettbewerbsregeln in unserem Unternehmen nicht
toleriert. Dies schließt beispielsweise folgende Praktiken mit ein:
• Absprachen über Preise: Absprachen mit Wettbewerbern über Preise oder
Konditionen, um den Markt künstlich zu beeinflussen.
• Marktaufteilung: Geheime Absprachen mit Wettbewerbern zur Aufteilung von
Märkten oder Kunden, um den Wettbewerb einzuschränken.
• Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Ausnutzung einer
marktbeherrschenden Stellung, um Wettbewerber unrechtmäßig zu benachteiligen
oder den Markteintritt neuer Wettbewerber zu verhindern.

Wir halten unsere Wettbewerber strikt von unseren Preisen, Kostenstrukturen, Kunden,
Produkt- und Geschäftsstrategien und ähnlichen geschäftsrelevanten Informationen fern. Es
handelt sich hierbei um unsere Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse, die dem
Unternehmensinteresse dienen.

Vermeidung von Interessenskonflikten

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verstehen wir, dass die Vermeidung von
Interessenskonflikten entscheidend für die Integrität und das Vertrauen in unser Unternehmen
sind. Dies stellt sicher, dass die Entscheidungen im besten Interesse unserer Kunden, unserer
Stakeholder und unseres Unternehmens getroffen werden, was die Glaubwürdigkeit in unsere
qualitativen Dienstleistungen und Produkte stärkt. Durch die proaktive Vermeidung von
Interessenskonflikten sichern wir den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens sicher.

Interessenskonflikte können unter anderem sein:
• Nebenbeschäftigungen in Konkurrenzunternehmen, denn es könnten vertrauliche
Informationen weitergegeben werden, die letztlich zu Verstößen gegen den lauteren
Wettbewerb führen
• Annahme von Geschenken oder Gewährung von Gefälligkeiten, gerade wenn
persönliche Rabatte oder Vorteile angenommen oder gewährt werden, um damit
berufliche Entscheidungen zu beeinflussen.

Nebenbeschäftigungen, welche dem Interesse von AT-Thurner Bau entgegenstehen (z.B.
wenn Gründe des Wettbewerbs dagegensprechen), sind zu unterlassen, sofern sie nicht von
der Geschäftsführung ausdrücklich genehmigt sind. Verboten sind deshalb auch Geschenke
oder Gefälligkeiten im privaten Kontext, die sich auf berufliche Entscheidungen auswirken
sollen.

Vertraulichkeit und sicherer Umgang mit Daten

Angesichts des digitalen Zeitalters sind wir uns als Unternehmen der kritischen Bedeutung des
sicheren Umgangs mit Daten bewusst. Regeln zum Datensicherheitsmanagement schützen
sensible Informationen vor unbefugtem Missbrauch und illegalen Zugriffen. Nur durch
reflektiertes Datenmanagement, wo Daten vertraulich und sorgfältig behandelt werden,
können wir das Vertrauen unserer Kunden und Partner wahren.

Vertraulichkeit ist im Umgang mit Geschäftsunterlagen und Informationen von hoher
Bedeutung, denn damit bleiben wir wettbewerbsfähig. Unternehmensinformationen
umfassen beispielsweise interne Berichte, Finanzdaten, Kundeninformationen oder
Strategiepläne. Ein unsachgemäßer Umgang mit diesen Daten kann zu Daten-Leaks führen, die
die Reputation unseres Unternehmens schädigen und nicht nur das Vertrauen von Kunden und
Partnern untergräbt, sondern auch zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen mit hohen
Bußgeldern führen kann.

Sämtliche Unternehmensinformationen werden daher sicher verwahrt und gegen
Einsichtnahme oder Zugriff Dritter geschützt.

Auch unsere IT-Geräte verwahren wir in geeigneter Weise, was unter anderem einen
hinreichenden Passwortschutz umfasst. Persönliche Passwörter dürfen weder an Mitarbeiter
noch an Dritte weitergegeben werden. Wir schützen unsere Unternehmensdaten ebenso wie
die personenbezogenen Daten von Geschäftspartnern, Kunden und Mitarbeitern mit den zur
Verfügung stehenden, angemessenen und geeigneten Mitteln technischer und
organisatorischer Natur vor unbefugtem Zugriff, missbräuchlicher Verwendung, Verlust und
vorzeitiger Vernichtung.

Anwendung des Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex ist für uns und unsere Mitarbeiter von AT-Thurner Bau verbindlich. Er
kann von allen Mitarbeitern im Intranet eingesehen werden und ist auf der Homepage von AT-
Thurner Bau veröffentlicht. Damit möchten wir unsere unternehmerischen Prinzipien und
unsere Erwartungen gegenüber unseren Geschäftspartnern sowie allen Interessierten
transparent machen. Gleichwohl lassen sich jedoch daraus keine Ansprüche Dritter ableiten.

Der Verhaltenskodex ist die Grundlage für weitere interne Regelungen, Leitfäden und
Richtlinien innerhalb von AT-Thurner Bau. Diese sollen den vorliegenden Verhaltenskodex
konkretisieren, ergänzen oder kommentieren.

Werden Übertretungen festgestellt oder gibt es in bestimmten Angelegenheiten fragen,
wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten. Alle Meldungen und Anfragen werden sorgfältig
untersucht.

Hinweise auf Regelverstöße

Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex, gegen interne Vorschriften oder Gesetze können –
bitte zeitnahe – an folgende Ansprechpartner oder Einrichtungen gemeldet werden:
• Direkter Vorgesetzter
• Geschäftsführung
• Internet-basierte Hinweisgeberplattform auf https://at-thurner.meldesystem.at/
Es steht allen Mitarbeitern offen, Meldungen über das Meldesystem zu erstatten.

Wir nehmen Meldungen und Informationen über Regelverstöße ernst, weil dies uns die
Möglichkeit gibt, auf etwaige Missstände zu reagieren. Die Meldungen können auch anonym
erfolgen. Oftmals wird es für eine sorgfältige Untersuchung erforderlich sein, dass sich der
Hinweisgebende identifiziert – nur dann können Rückfragen gestellt oder ergänzende
Informationen eingeholt werden.

Valide Meldungen und Hinweise können unser Unternehmen schützen. Hingegen grob
fahrlässige oder gar vorsätzlich falsche Beschuldigungen und böswillige Denunziationen, die

über unsere Meldekanäle eingebracht werden, werden wir nicht tolerieren und
entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Version 1.0

Unsere Kontaktadressen

AT-Thurner Bau GmbH

Industriezone 22

6460 Imst (Österreich)

Telefon: 0043 5412 64 151

E-Mail: